Seiten

Dienstag, 6. November 2012

Muss der Vermieter Laub kehren?




Sieht schön aus, sorgt aber oft für Streitigkeiten: Herbstlaub und Schnee auf dem Bürgersteig. Eigentlich ist es Sache der Kommunen, die Gehwege sauber zu halten, die haben aber meist die Verantwortung dafür an die Grundstückseigentümer übertragen. Wer im eigenen Haus wohnt, muss die an sein Grundstück angrenzenden Bürgersteige von herabgefallenen Blättern und Schnee befreien. Hat er sein Haus oder Wohnungen vermietet, sollte er die Pflichten seiner Mieter im Mietvertrag genau festlegen, und zwar von Beginn an. Nachträgliche Eintragungen oder Änderungen des Mietvertrags oder der Hausordnung können problematisch werden, denn dann müssen die Mieter zustimmen.

Ist ein Mieter körperlich nicht in der Lage, zum Beispiel den Winterdienst zu übernehmen, kann er sich vertreten lassen. Aber auch da gibt es Ausnahmen, etwa, wenn eine solche Vertretung von einem teuren Unternehmen übernommen werden müsste,  was sich der Mieter nicht leisten kann. In so einem Fall kann er von seiner Pflicht entbunden werden. 

Und was passiert, wenn ein Passant stürzt, weil nicht geräumt ist? Dazu gibt es verschiedene Urteile. Letzten Endes entscheidet die konkrete Situation. In den meisten Fällen, die vor Gericht endeten, wurde auch dem Fußgänger eine Teilschuld zugesprochen, etwa weil der mit unpassendem Schuhwerk unterwegs war.
Beispielurteile finden Sie auch online im Mietrechtslexikon.

Bild: Bianka Hagge – fotolia.com
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...