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Mittwoch, 29. August 2012

Lebensversicherungen



Mehr Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung

Viele Deutsche haben eine Lebensversicherung als  Altersvorsorge abgeschlossen. Ein Großteil der Versicherten - Verbraucherzentralen sprechen von nahezu 80 Prozent - steigt aber vorzeitig wieder aus. Meist dann, wenn eine größere finanzielle Belastung ansteht, etwa durch einen Immobilienkauf oder eine Scheidung.
Wer dann seine Lebensversicherung kündigte und auf eine große Geldsumme hoffte, wurde enttäuscht: der größte Teil der Einzahlungen wurde von der Versicherungsgesellschaft einbehalten.  Der Grund: die Versicherungen zahlen hohe Provisionsgebühren an die Vermittler. Diese werden dann mit den ersten eingezahlten Beiträgen verrechnet. Dazu fielen noch weitere Abzüge in Form von hohen Stornogebühren an.
Dagegen hat jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg geklagt und Recht bekommen. Am 25. Juli 2012 erging das Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach eine Stornogebühr nicht rechtens ist. Ebenso muss die Versicherung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beträge rückerstatten. Millionen von Verbrauchern haben nun einen Anspruch auf Nachzahlung.
Die Klage war gegen den Lebensversicherer Deutscher Ring gerichtet und gilt im Prinzip zunächst für dessen Versicherte. Jedoch sind derzeit laut Verbraucherzentrale noch mehrere Verfahren gegen andere große Versicherer (Allianz, Generali, Iduna und Ergo) anhängig. Man kann davon ausgehen, dass diese für die Kunden ebenfalls positiv ausfallen.
Was Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche geltend zu machen: Informationen und Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale Hamburg.

Artikel zum Thema Altersvorsorge finden Sie auch auf den Finanzseiten von goliving.de

Foto: villiers - iStockphoto

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