Mehr Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung
Viele Deutsche haben eine Lebensversicherung als Altersvorsorge abgeschlossen. Ein Großteil
der Versicherten - Verbraucherzentralen sprechen von nahezu 80 Prozent - steigt
aber vorzeitig wieder aus. Meist dann, wenn eine größere finanzielle Belastung
ansteht, etwa durch einen Immobilienkauf oder eine Scheidung.
Wer dann seine Lebensversicherung kündigte und auf eine
große Geldsumme hoffte, wurde enttäuscht: der größte Teil der Einzahlungen
wurde von der Versicherungsgesellschaft einbehalten. Der Grund: die Versicherungen zahlen hohe
Provisionsgebühren an die Vermittler. Diese werden dann mit den ersten
eingezahlten Beiträgen verrechnet. Dazu fielen noch weitere Abzüge in Form von
hohen Stornogebühren an.
Dagegen hat jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg geklagt
und Recht bekommen. Am 25. Juli 2012 erging das Urteil des Bundesgerichtshofes,
wonach eine Stornogebühr nicht rechtens ist. Ebenso muss die Versicherung
mindestens die Hälfte der eingezahlten Beträge rückerstatten. Millionen von
Verbrauchern haben nun einen Anspruch auf Nachzahlung.
Die Klage war gegen den Lebensversicherer Deutscher Ring
gerichtet und gilt im Prinzip zunächst für dessen Versicherte. Jedoch sind
derzeit laut Verbraucherzentrale noch mehrere Verfahren gegen andere große
Versicherer (Allianz, Generali, Iduna und Ergo) anhängig. Man kann davon
ausgehen, dass diese für die Kunden ebenfalls positiv ausfallen.
Was Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche geltend zu
machen: Informationen und Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale Hamburg.
Artikel zum Thema Altersvorsorge finden Sie auch auf den Finanzseiten von goliving.de
Foto: villiers - iStockphoto
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